Dr. med. Kurt April

Psychiatrie & Psychotherapie FMH

  
  8810 Horgen
  
Seestrasse 126
Telefon 044 726 17 77
E-Mail praxis (at) drapril.ch
 
 

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Krankenkassenleistungen  

Die psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlungen werden von den Krankenkassen im Rahmen der Grundversicherung übernommen. Das heisst, es erfolgt – wie bei jeder anderen ärztlichen Behandlung auch – eine Rechnungsstellung an den Patienten, der die Rechnung bezahlt und sie bei seiner Krankenkasse zur Erstattung einreicht. Die Krankenkasse zahlt abzüglich der Jahresfranchise und des Selbstbehalts.
Nicht von der Krankenkasse übernommen werden:
  • Psychotherapien, die nicht zur Behandlung einer psychischen Störung, sondern zum Erweitern des persönlichen Horizonts dienen (Selbsterfahrung).
  • Coaching und Supervision.
  • Behandlungen, die vom Vertrauensarzt der Krankenkasse als unnötig klassifiziert werden.
  • Zeugnisse und Gutachten, die vom Auftraggeber zu bezahlen sind.
  • Bei psychischen Unfallfolgen übernimmt die Unfallversicherung die Behandlungskosten, allerdings wird die Behandlung oft nur zum Teil oder nur für einen bestimmten Zeitraum gezahlt. Es wird jeweils im Einzelfall abgeklärt, wie weit die psychischen Symptome allein oder nur zum Teil auf den Unfall zurückzuführen sind.