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Krankenkassenleistungen
Die psychiatrisch-psychotherapeutischen
Behandlungen werden von den Krankenkassen
im Rahmen der Grundversicherung übernommen.
Das heisst, es erfolgt – wie bei
jeder anderen ärztlichen Behandlung
auch – eine Rechnungsstellung an
den Patienten, der die Rechnung bezahlt
und sie bei seiner Krankenkasse zur Erstattung
einreicht. Die Krankenkasse zahlt abzüglich
der Jahresfranchise und des Selbstbehalts.
Nicht von der Krankenkasse übernommen
werden:
-
Psychotherapien, die nicht zur Behandlung
einer psychischen Störung, sondern
zum Erweitern des persönlichen
Horizonts dienen (Selbsterfahrung).
-
Coaching und Supervision.
-
Behandlungen, die vom Vertrauensarzt
der Krankenkasse als unnötig
klassifiziert werden.
-
Zeugnisse und Gutachten, die vom
Auftraggeber zu bezahlen sind.
-
Bei psychischen Unfallfolgen übernimmt
die Unfallversicherung die Behandlungskosten,
allerdings wird die Behandlung oft
nur zum Teil oder nur für einen
bestimmten Zeitraum gezahlt. Es wird
jeweils im Einzelfall abgeklärt,
wie weit die psychischen Symptome
allein oder nur zum Teil auf den Unfall
zurückzuführen sind.
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