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Psychiatrisch-psychotherapeutische
Abklärungen und Therapie
Vor jeder Therapie steht die Diagnose. Bevor
also eine psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung eingeleitet
wird, muss abgeklärt werden, worum es sich handelt und
welche Behandlungsmethode in Frage kommt. In den allermeisten
Fällen ist diese Abklärung in wenigen Sitzungen
möglich, oft sogar in einer Sitzung.
In Ausnahmesituationen müssen wir die
Abklärung und Behandlung beim Spezialisten oder in einer
stationären psychiatrischen Institution empfehlen. Das
kann vorkommen bei Menschen mit fortgeschrittener Demenz,
schwerer Substanzabhängigkeit oder Menschen mit psychischen
Störungen, die selbst- oder fremdgefährdet sind.
Wir arbeiten auf wissenschaftlicher Grundlage.
Behandlungsmethoden, die aus einem unwissenschaftlichen, esoterischen
Bereich stammen, wenden wir nicht an.
Ärztliche Schweigepflicht
Das Wohl unserer Patienten ist das oberste
Leitprinzip unserer Arbeit. Wir unterliegen der ärztlichen
Schweigepflicht, welche die Grundlage für jede ärztliche
und therapeutische Tätigkeit darstellen muss. Wenn wir
nicht explizit von der Schweigepflicht entbunden werden, dürfen
wir Dritten gegenüber weder darüber Auskunft erteilen,
wer sich bei uns in Behandlung befindet, noch darüber,
was in der Behandlung thematisiert wird. Bei Entbindung von
der ärztlichen Schweigepflicht können wir Ausnahmen
machen.
Zeugnisse
Zeugnisse, Berichte und
Gutachten erstellen wir nur für Patienten,
die bei uns in Behandlung sind. Falls
der Auftraggeber nicht auch zugleich unser
Patient ist, können Zeugnisse nur
bei Vorliegen einer schriftlichen Entbindung
resp. Einverständniserklärung
angefertigt werden. In der Regel bezahlt
der Auftraggeber die Zeugnisse.
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