Dr. med. Kurt April

Psychiatrie & Psychotherapie FMH

  
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Seestrasse 126
Telefon 044 726 17 77
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Psychiatrisch-psychotherapeutische Abklärungen und Therapie

Vor jeder Therapie steht die Diagnose. Bevor also eine psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung eingeleitet wird, muss abgeklärt werden, worum es sich handelt und welche Behandlungsmethode in Frage kommt. In den allermeisten Fällen ist diese Abklärung in wenigen Sitzungen möglich, oft sogar in einer Sitzung.
In Ausnahmesituationen müssen wir die Abklärung und Behandlung beim Spezialisten oder in einer stationären psychiatrischen Institution empfehlen. Das kann vorkommen bei Menschen mit fortgeschrittener Demenz, schwerer Substanzabhängigkeit oder Menschen mit psychischen Störungen, die selbst- oder fremdgefährdet sind.
Wir arbeiten auf wissenschaftlicher Grundlage. Behandlungsmethoden, die aus einem unwissenschaftlichen, esoterischen Bereich stammen, wenden wir nicht an.
Ärztliche Schweigepflicht
Das Wohl unserer Patienten ist das oberste Leitprinzip unserer Arbeit. Wir unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, welche die Grundlage für jede ärztliche und therapeutische Tätigkeit darstellen muss. Wenn wir nicht explizit von der Schweigepflicht entbunden werden, dürfen wir Dritten gegenüber weder darüber Auskunft erteilen, wer sich bei uns in Behandlung befindet, noch darüber, was in der Behandlung thematisiert wird. Bei Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht können wir Ausnahmen machen.
Zeugnisse
Zeugnisse, Berichte und Gutachten erstellen wir nur für Patienten, die bei uns in Behandlung sind. Falls der Auftraggeber nicht auch zugleich unser Patient ist, können Zeugnisse nur bei Vorliegen einer schriftlichen Entbindung resp. Einverständniserklärung angefertigt werden. In der Regel bezahlt der Auftraggeber die Zeugnisse.